Kampus: 2,8 Mio. mehr für steirische Sozialberufe
Land beschließt Abgeltung der Gehaltserhöhungen und der Inflationsrate
Graz, 14. Februar 2017
Mit 1. Februar 2017 ist der neue Kollektivvertrag für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialwirtschaft in Kraft getreten, der eine Lohnerhöhung von 1,3 Prozent vorsieht. Die daraus entstehenden Kosten werden den Trägervereinen der Behindertenhilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe von der öffentlichen Hand rückerstattet, wie auch inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Sachkosten. Summa summarum werden 2,8 Millionen Euro zusätzlich den steirischen Sozialberufen zur Verfügung gestellt.
Auf Antrag von Soziallandesrätin Doris Kampus hat die Landesregierung insgesamt 1,7 Millionen Euro freigegeben, um den Trägern der steirischen Sozialwirtschaft den Mehraufwand für Gehaltserhöhungen und Sackkosten abzugelten. Weitere 1,1 Millionen Euro steuern die Sozialhilfeverbände gemeinsam mit der Stadt Graz bei. „Tag für Tag leisten die Beschäftigten, die sich um behinderte Menschen oder um Kinder und Jugendliche aus problematischen Familienverhältnissen kümmern, großartige Arbeit. Daher ist es mehr als gerechtfertigt, dass die öffentliche Hand auch eine entsprechende Entlohnung absichert", betont die Soziallandesrätin.
Insgesamt gibt es in der Steiermark mehr als 200 Trägervereine, die für das Land Steiermark im Behindertenwesen bzw. in der Kinder- und Jugendhilfe vertraglich vereinbarte Leistungen erbringen. Rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden in diesem Bereich Beschäftigung.