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Flüchtlingswesen

Sozialreport

Als Staat mit humanitären Grundwerten und auch aufgrund internationaler Verträge hat sich Österreich dazu verpflichtet, Menschen, die vor Verfolgung in ihrem Heimatstaat fliehen und in Österreich um Asyl ansuchen, Schutz zu bieten. Das Verfahren, ob im konkreten Fall ein Recht auf Asyl oder subsidiären Schutz vorliegt, wird von den Bundesbehörden (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Bundesverwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtshof) geführt.

Das Grundversorgungsgesetz regelt die Ansprüche von AsylwerberInnen auf Versorgung vom Zeitpunkt ihres Ansuchens um Asyl bis nach dessen Abschluss. Die Grundversorgung umfasst Leistungen zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs und beinhaltet unter anderem eine Unterkunft sowie ein geringfügiges Taschengeld.

Österreichweit werden die Flüchtlinge über einen Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer verteilt. Auf die Steiermark entfallen demnach 13,97% aller in Österreich registrierten AsylwerberInnen.

Bei der regionalen Verteilung der Flüchtlinge auf die Bezirke und Gemeinden setzen wir auf den sogenannten steirischen Weg, nämlich kleine, überschaubare Unterkünfte, die gleichmäßig auf die einzelnen Regionen und Gemeinden aufgeteilt werden.

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zur Grundversorgung in der Steiermark.

 
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