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Menschen mit Behinderung

Oberste Prämisse für das Land Steiermark ist die Gleichberechtigung aller Menschen, das gilt insbesondere auch für Menschen mit Behinderung.

Menschen mit Behinderung sind Personen, die aufgrund einer (nicht nur) vorübergehenden Beeinträchtigung ihrer physischen Funktion, intellektuellen Fähigkeit, psychischen Gesundheit oder Sinnesfunktion an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benachteiligt sind.  

Die steirische Landesregierung hat bereits 2012, als erstes Bundesland Österreichs, den Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen beschlossen. Die Steiermark ist seitdem ein Vorreiter im Kampf für die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Das Ziel der steirischen Behindertenhilfe ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, damit sie an der Gesellschaft in gleicher Weise wie nicht behinderte Menschen teilhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Dafür müssen nicht nur die sichtbaren, sondern auch die Barrieren in den Köpfen der Menschen abgebaut werden.

Zu den einzelnen Bereichen gelangen Sie über das Menü.

 

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  • Hofgasse 12
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Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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