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Menschen mit Behinderung

Das Wichtigste für das Land Steiermark ist die Gleichstellung aller Menschen. Das gilt vor allem auch für Menschen mit Behinderung.

Menschen mit Behinderung sind Menschen, die Nachteile bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben. Gründe dafür können sein:

  • eine körperliche Beeinträchtigung,
  • eine intellektuelle Beeinträchtigung,
  • eine Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit,
  • eine Sinnes-Beeinträchtigung. Zum Beispiel eine Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit.

Als erstes österreichisches Bundesland hat die Steiermark einen Aktionsplan gemacht, damit die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung umgesetzt wird. Die Konvention ist ein Vertrag, mit dem wir uns verpflichtet haben, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung einzuhalten.

In dem Aktionsplan steht, was genau die Steiermark in den nächsten Jahren für Menschen mit Behinderung tun muss. Mit dem Aktionsplan ist die Steiermark eines der ersten Länder, das tatsächlich etwas für die Rechte von Menschen mit Behinderung tut.

Die steirische Behindertenhilfe will Menschen mit Behinderung unterstützen, damit diese gleich am Leben in unserer Gesellschaft teilhaben können wie Menschen ohne Behinderung. Menschen mit Behinderung sollen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.

Dazu müssen wir Barrieren beseitigen. Aber nicht nur sichtbare Barrieren wie Stufen in ein Gebäude. Wir müssen auch die Barrieren in den Köpfen der Menschen beseitigen.

Zu den einzelnen Bereichen gelangen Sie über das Menü.

 

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