Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Sozialserver
SUCHE
DE
Land Steiermark
© Land Steiermark
 
DE
  • Soziale Leistungen
    • Heizkostenzuschuss des Landes
    • Kautionsfonds
    • Sozialunterstützung
    • Grundversorgung
    • Wohnunterstützung
    • Arbeit / Beschäftigung / Qualifizierung
    • Urlaubsaktionen des Landes
    • PendlerInnenbeihilfe
    • Förderungen
    • Ruhegeld für Pflegeeltern
    • Aktionsplan für Menschen mit Behinderung
    • Förderungen
  • Sozialreport
    • Menschen mit Behinderung
    • Kinder- und Jugendhilfe
    • Bekämpfung von Armut
    • Arbeit und Beschäftigung
    • Flüchtlingswesen
    • Menschen mit Behinderung
    • Kinder- und Jugendhilfe
    • Bekämpfung von Armut
    • Arbeit und Beschäftigung
    • Flüchtlingswesen
  • Service
    • Beihilfen und Sozialservice
    • Informationsmaterial
    • Anträge/ Formulare
    • Landesgesetze
    • Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
    • Herausgeber
  • Soziale Links
    • Verwaltungsserver der Sozialabteilung
    • Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
    • Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
    • Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
  1. Sie sind hier:
  2. Sozialserver
  3. Sozialreport
  4. Flüchtlingswesen
  • Menschen mit Behinderung
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Bekämpfung von Armut
  • Arbeit und Beschäftigung
  • Flüchtlingswesen
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Flüchtlingswesen

Sozialreport

Österreich ist ein Staat, in dem jeder Mensch wichtig ist und Unterstützung bekommt. Österreich hat sich auch in mehreren internationalen Verträgen verpflichtet, den Menschen Schutz zu bieten, die auf der Flucht vor Verfolgung in ihrer Heimat sind.

Die österreichischen Bundesbehörden entscheiden in jedem einzelnen Fall ob eine Person das Recht auf Asyl hat. Es kommt öfters vor, dass der Asylantrag einer Person nicht anerkannt wird, diese Person aber nicht in ihre Heimat zurück kann. Zum Beispiel, weil es im Heimatland die Gefahr von Folter oder unmenschlicher Behandlung gibt. Oder weil in diesem Land Krieg herrscht. Diese Personen dürfen unter Umständen als „subsidiär Schutzberechtigte" in Österreich bleiben.

Die Ansprüche von Asylwerberinnen und Asylwerbern stehen im Grundversorgungsgesetz. Diese Regelung gilt vom Zeitpunkt des Ansuchens bis zur Entscheidung. Zur Grundversorgung gehört zum Beispiel der tägliche Lebensbedarf, wie eine Unterkunft und ein geringes Taschengeld.

Flüchtlinge werden in Österreich auf die Bundesländer verteilt. Je nachdem, wie viele Einwohnerinnen und Einwohner ein Bundesland hat, ist die Zahl der Flüchtlinge. Die Steiermark muss derzeit also 14,18 Prozent aller Asylwerberinnen und Asylwerber aufnehmen, die in ganz Österreich registriert sind.

Bei der Unterbringung der Flüchtlinge in den Regionen setzen wir auf den „steirischen Weg". Das heißt, wir wollen kleine, überschaubare Unterkünfte und keine Massenquartiere. Wir teilen diese Unterkünfte gleichmäßig auf die einzelnen Regionen und Gemeinden auf.

Hier bekommen Sie genaue Informationen zur Grundversorgung in der Steiermark: LINK

 

Kontakt

  • Soziales
  • +43 (0)316 877-5458
  • +43 (0)316 877-3053
  • E-Mail
  • Hofgasse 12
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal
  • Social Wall #Land_Steiermark

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie