Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Aufgrund der massiven Teuerungswelle hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss im vergangenen Jahr auf 340 Euro verdoppelt. Diese Maßnahme wird - vorbehaltlich eines entsprechenden Regierungsbeschlusses - auch in diesem Jahr bestehen bleiben und sichert damit wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte.
Der Heizkostenzuschuss kann voraussichtlich ab 2. Oktober 2023 wie gehabt im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben (für Ein-Personen-Haushalte 1.392 Euro, Haushaltsgemeinschaften 2.088 Euro sowie 418 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind).
Details werden unter dieser Adresse unmittelbar nach Beschlussfassung veröffentlicht. Wie immer steht Ihnen dann auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/201010 zur Verfügung.
Neben dem Heizkostenzuschuss des Landes kann auch um den Heiz- und Wohnkostenzuschuss des Bundes noch bis 31.10.2023 angesucht werden. Alle Informationen dazu findet man unter diesem Link.