Aktionsplan der Steiermark

zur Umsetzung der UN-Behinderten-Rechts-Konvention

Mit dem vorliegenden steirischen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung stellt sich die Steiermark in die erste Reihe jener Länder, die der UN-Behindertenrechtskonvention konkrete Umsetzungsschritte folgen lassen. Die Sozialabteilung des Landes hat gemeinsam mit externen Fachleuten und persönlich Betroffenen ein umfangreiches Programm erstellt, dessen Umsetzung eine ernst zu nehmende Herausforderung dar stellt. Die Sozialabteilung des Landes sieht sich dabei nicht nur zur weiteren Koordination des Aktionsplans verpflichtet, sondern auch zur aktiven Begleitung bzw. im eigenen Bereich zur entschlossenen Betreibung von dessen Umsetzung.