Verbesserungen bei der Wohnunterstützung
Einkommensgrenze und Vermögensfreibetrag wurden rückwirkend erhöht
Graz, 27. Jänner 2017
Einstimmig wurde von der steirischen Landesregierung die neue Verordnung zum Wohnunterstützungsgesetz beschlossen. Diese beinhaltet eine Reihe von Verbesserungen für Mieter und Mieterinnen mit geringerem Einkommen, und zwar rückwirkend mit 1. Jänner dieses Jahres, betont die zuständige Soziallandesrätin Doris Kampus. Vor allem BezieherInnen von Mindestpensionen müssen jetzt nicht mehr eine gleichzeitige Kürzung der Wohnunterstützung hinnehmen, wenn ihre Pension erhöht wird.
Anlass für die Novellierung des Wohnunterstützungsgesetzes war die vom Bund beschlossene Erhöhung der Pensionen. Diese nämlich hätte nach bisheriger Gesetzeslage für PensionistInnen Einbußen bei der Wohnunterstützung mit sich gebracht. „Dieser für niemanden nachvollziehbaren Regelung haben wir jetzt ein Ende gesetzt", erklärt Kampus. Künftig werden die Grenzwerte für den Bezug der Wohnunterstützung über die neue Verordnung flexibel an die Höhe der Mindestpension angepasst. Die neue Untergrenze, bis zu der ein Ein-Personen-Haushalt den Höchstsatz von 143 Euro pro Monat erhalten kann, wurde demnach auf 889 Euro Monats-Netto-Einkommen angehoben.
Zusätzlich wurde auch der Vermögensfreibetrag von knapp 4.200 auf 10.000 Euro erhöht. „Viele Leute haben sich einen Notgroschen für unvorhersehbare Ausgaben oder für Begräbniskosten zurückgelegt. Diese Ersparnisse bleiben jetzt unangetastet, auch wenn sie eine Wohnunterstützung bekommen", weist Kampus auf eine weitere positive Neuerung hin.
Doch nicht nur PensionistInnen, sondern auch für alle anderen Personen mit vergleichsweise niedrigem Haushaltseinkommen sind Nutznießer der neuen Regelung. Denn auch sie werden - je nach Einkommenssituation - von der Verschiebung der Einkommensgrenzen profitieren.