COVID-Verlustausgleich
für mobile Leistungsanbieter der steirischen Behindertenhilfe
Online-Antragstellung bis 15. August 2022
Anbieter mobiler Leistungen der steirischen Behindertenhilfe können für in COVID-19 bedingten Lockdownzeiten entstandene Umsatzverluste im Jahr 2021 bei einem zur Leistung gegebenen negativen Jahresergebnis 2021 eine ausgleichende Förderung beantragen.
Leistungsbeschreibung / Erläuterungen (link)
Richtlinie mobile Leistungsarten LEVO (link) und
Richtlinie Schul- und Kindergartenassistenz (link)
Die Vorlage " Antragsbeilage Verlustausgleich Mobile LA (link)" ist nach Befüllung im Online-Formular zu laden.
Hinweise:
* Die Zusage/Absage des NPO-Fonds oder bzgl. des Fixkostenzuschusses bzw. Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers ist im ONLINE-Formular mit zu übermitteln.
* Das finanzielle Ergebnis des Jahres 2021 ist zur Leistung bzw. Kostenstelle entsprechend dargestellt im ONLINE-Formular mit zu übermitteln.