COVID-Verlustausgleich

für mobile Leistungsanbieter der steirischen Behindertenhilfe

Online-Antragstellung bis 15. August 2022

Anbieter mobiler Leistungen der steirischen Behindertenhilfe können für in COVID-19 bedingten Lockdownzeiten entstandene Umsatzverluste im Jahr 2021 bei einem zur Leistung gegebenen negativen Jahresergebnis 2021 eine ausgleichende Förderung beantragen.

 Leistungsbeschreibung / Erläuterungen (link)

 Richtlinie mobile Leistungsarten LEVO (link)  und

 Richtlinie Schul- und Kindergartenassistenz (link)

 Online-Formular (link)

Die Vorlage " Antragsbeilage Verlustausgleich Mobile LA (link)" ist nach Befüllung im Online-Formular zu laden.

Hinweise: 
* Die Zusage/Absage des NPO-Fonds oder bzgl. des Fixkostenzuschusses bzw. Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers ist im ONLINE-Formular mit zu übermitteln.
 * Das finanzielle Ergebnis des Jahres 2021 ist zur Leistung bzw. Kostenstelle entsprechend dargestellt im ONLINE-Formular mit zu übermitteln.

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