Verwendungsnachweis

Sofern keine andere Regelung im Förderungsvertrag zur Verwendungsnachweislegung vereinbart wurde, gelten folgende Bestimmungen:

Nachweis-/Berichtspflicht

Als Nachweis über die Verwendung der Förderung ist bis spätestens 3 Monate nach Projektende verpflichtend der entsprechende Tätigkeitsbericht

 Tätigkeitsbericht Allgemein

 Tätigkeitsbericht Gewaltschutz

 Tätigkeitsbericht Vorbeugende Intervention

 Tätigkeitsbericht Integration und Diversität

 Halbjahresbericht Arbeit und Qualifizierung (ausgenommen Stiftungen)

 Jahresbericht Arbeit und Qualifizierung (ausgenommen Stiftungen)

 Quartalsbericht Arbeit und Qualifizierung - Stiftungen und arbeitsnahe Qualifizierungen

 Jahresbericht Arbeit und Qualifizierung - Stiftungen und arbeitsnahe Qualifizierungen

 Jahresbericht Armutsbekämpfung

 Jahresbericht Wohnungslosenhilfe

und zur Darlegung des Rechnungsabschlusses (RA) bzw. Verwendungsnachweises des Förderungsbetrages der nachstehend angeführte Excel-File "RVA und RA Förderung" in elektronischer und bearbeitbarer Form zu übermitteln.

 RVA und RA Förderung

Dem Verwendungsnachweis ist eine rechtsverbindliche Erklärung zur ordentlichen Darstellung und Verwendung anzuschließen.

 rechtsverbindliche Erklärung 

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Bei Publikationen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der für diese Tätigkeit gewährten Förderung stehen, ist das jeweilige Logo des Fördergebers zu verwenden.

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