Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen

Der steirische Bildungsscheck kann von Lehrlingen und LehrabsolventInnen die eine betriebliche Lehre absolvieren bzw. absolviert haben, bis zum Alter von 25 Jahren beantragt werden.
Details dazu können dem Förderungsantrag entnommen werden.

 Antrag auf den Bildungsscheck für Lehrlinge bis 25 Jahre

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