Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
Der Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung kann für beschäftigte Personen ohne Lehrabschlussprüfung (oder mit einem Lehrabschluss in einem anderen Tätigkeitsbereich), die die außerordentliche Lehrabschlussprüfung berufsbegleitend nachholen möchten beantragt werden.
Förderungsausschlüsse
- Personen mit geringfügiger bzw. ohne Beschäftigung,
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Personen mit einer Höherqualifizierung (Studienabschluss, AHS-Matura, Abschluss einer berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule)
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Personen mit absolvierter Berufsreifeprüfung oder ordentlich inskribierte Studierende
Details dazu können dem Förderungsantrag entnommen werden.
Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung