Förderungsmanagement
Das Sozialressort des Landes Steiermark fördert Projekte und Maßnahmen entsprechend den vorliegenden thematischen Schwerpunktsetzungen und startet die Beantragungsmöglichkeit zum Förderungsjahr 2026.
Damit die Abwicklung der Förderungsansuchen für das Jahr 2026 und somit alle Schritte zur Begutachtung und Bewertung Ihres Antrags rechtzeitig und im Rahmen der budgetären Möglichkeiten erfolgen können, bedarf es eines NEU eingebrachten Förderungsansuchens bis spätestens 30.09.2025. Verspätet eingebrachte Ansuchen können im Regelfall leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Das ausgefüllte Antragsformular und die Beilage "RVA und RA Förderung" ist bitte ausschließlich an das Mailpostfach abt11-foem@stmk.gv.at zu übermitteln.
Etwaige spezielle Förderungsverfahren (z.B. anlassbezogene Fördercalls, das Kooperative Programm) bleiben von diesem Fristenlauf unberührt.