Weihnachtsbeihilfe 2012
„Das Weihnachtsfest rückt näher, doch nicht alle Menschen können aus Geldmangel ihren Liebsten mit Geschenken oder Aufmerksamkeiten Freude bereiten", bedauert Sozialreferent Siegfried Schrittwieser die Notwendigkeit der Weihnachtsbeihilfe, ist aber dennoch froh, dass es sie wieder gibt. "Wir können leider nicht alle Notleidenden reich machen, aber zumindest sollen auch sie am Heiligen Abend nicht mit leeren Händen vor ihren Familien stehen. Die Weihnachtsbeihilfe wird trotz knapperen Budgets auch dieses Jahr wieder an die Ärmsten unserer Gesellschaft ausgezahlt. Sie soll als ein Zeichen der Solidarität mit jenen stehen, die in äußerster Not leben, und als Erinnerung daran, dass sie nicht vergessen werden."
„Die Höhe der Weihnachtsbeihilfe beträgt EUR 20,- pro Person.
Die Weihnachtsbeihilfe des Landes für das Jahr 2012 wird für die Grazer Bevölkerung in der Abteilung 11 - Soziales, Hofgasse 12, von 03. bis 07. Dezember täglich von 07:30 bis 13:00 Uhr oder in der jeweiligen Wohnsitz-Bezirkshauptmannschaft ausgezahlt.
Folgende Unterlagen sind bitte unbedingt mitzubringen:
- Meldezettel aller Personen, die im Haushalt gemeldet sind
- Einkommensnachweise aller erwachsenen Personen, die im Haushalt gemeldet sind
- Bestätigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) über die Mitversicherung von Angehörigen
- Lichtbildausweis
Die auszufüllenden Antragsformulare liegen in den genannten Ämtern auf.
Als Einkommensgrenzen (Jahresnettoeinkommen dividiert durch 12) gelten folgende Richtwerte:
- Für Haushalte mit nur einer Person EUR 951,-
- Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften EUR 1.425,50
- Für Alleinstehende und AlleinerzieherInnen EUR 951,-
- Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind, erhöht sich die
Einkommensgrenze um EUR 147,-
Nur wenn das Haushaltseinkommen unter diesen Richtwerten liegt, kann Weihnachtsbeihilfe bezogen werden.
Rückfragen zur Weihnachtsbeihilfe bitte an die Sozialservicestelle des Landes unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/201010.
Download der Richtlinien für den Bezug der Weihnachtsbeihilfe 2012 des Landes Steiermark