Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2025 den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen. Diese Maßnahme stellt wieder eine wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte dar.
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.
Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:
für einen Ein-Personen-Haushalt 1.661,00 Euro,
Haushaltsgemeinschaften 2.492,00 Euro,
sowie 498 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Wichtig: Das monatliche Einkommen wird so berechnet: Jahresnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) ÷ 12.
Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Richtlinie:
Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes per E-Mail und unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.
