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Armutsbekämpfung

Schwerpunktbeschreibung

Die Verhinderung und Bekämpfung von Armut ist ein zentrales sozial- und gesellschaftspolitisches Ziel, das in unterschiedlichen Politik- und Handlungsfeldern von Bedeutung ist. Das Sozialressort des Landes Steiermark stellt grundsätzlich gesetzliche Leistungen wie die Wohnunterstützung sowie die Sozialunterstützung zur Verfügung, wiewohl letztere keineswegs als bedingungsloses Grundeinkommen, sondern als Hilfe für unverschuldet in Not geratene Landsleute zu verstehen ist. Ergänzend dazu sollen weitere Angebote dazu beitragen, spezifische Problemlagen wie Überschuldung oder Wohnungslosigkeit zu begegnen und soziale Inklusion von Menschen fördern, die von Armut betroffen bzw. bedroht sind.

Armut führt zu Benachteiligungen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Materielle Armut ist am offensichtlichsten, sie lässt sich zahlenmäßig darstellen. Durch die Bereitstellung von Sozialleistungen gelingt der Steiermark seit jeher eine nachhaltige Senkung der Armutsgefährdungsquote. Neben dem Einkommen bzw. der finanziellen Situation steht Armut aber auch in enger Verbindung mit Faktoren wie Wohnumfeld, Familienzusammenhang oder Gesundheitsversorgung und geht oft einher mit gesellschaftlichem Rückzug und sozialer Ausgrenzung.

Förderungen von Projekten oder Programmen für die Zielgruppe der Asylwerber sind nicht vorgesehen beziehungsweise werden im Bereich des Gewaltschutzes im Einzelfall beurteilt.

Die wesentlichen Zielsetzungen

  • Der Armutsgefährdung präventiv zu begegnen.
  • Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit zu verhindern bzw. Menschen bestmöglich in bereits bestehenden Notsituationen zu unterstützen.
  • Menschen, die insbesondere im Hinblick auf Schulden in eine Notsituation geraten sind, dabei zu unterstützen, ihre finanzielle Existenzsicherung wieder eigenständig übernehmen zu können.
  • Sozialer Ausgrenzung entgegenzuwirken und Bewusstsein zu schaffen für Mechanismen und Problemlagen, welche Armut erzeugen oder mit Armut einhergehen.

Unter dem Schwerpunkt werden insbesondere unterstützt

  • Beratungsangebote und Maßnahmen zur Unterstützung im Umgang mit Schulden.
  • Maßnahmen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit bzw. zur Betreuung und Unterstützung Betroffener bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit.
  • Maßnahmen zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe von armutsgefährdeten Personen.
 

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