27.11.2003
Antrag auf Zuerkennung bzw. Erhöhung des Pflegegeldes
Achtung: Aufgrund des Pflegegeldreformgesetzes 2012 sind ab 1. Jänner 2012 die einzelnen Länder nicht mehr für Angelegenheiten des Pflegegeldes zuständig, sondern ausschließlich die Pensionsversicherungsanstalten.