Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2025 den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/2026 in der Höhe von 340 Euro beschlossen. Die Antragstellung war von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 im Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz möglich.
Die Antragsfrist ist mit 27. Februar 2026 abgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Richtlinie:
Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes per E-Mail und unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.
