Bundesheizkostenzuschuss

für 220.000 steirische Haushalte

Derzeit wird die verwaltungstechnische Abwicklungsstruktur für die Auszahlung an 220.000 Hauhalte errichtet. Ab Juni 2023 werden die bereits durch den Bezug von Sozialunterstützung, Wohnunterstützung und Heizkostenzuschuss in der Steiermark erfassten Hauhalte den Bundeszuschuss ohne gesonderte Antragstellung erhalten. Haushalte mit einem Nettojahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro, die bisher keine der drei genannten Unterstützungsleistungen (Wohnunterstützung, Sozialunterstützung, Heizkostenzuschuss) erhalten haben, können im Sommer 2023 ein entsprechendes Ansuchen an das Land stellen und erhalten den Zuschuss nach dessen Prüfung.

Sobald die genauen Kriterien zur Antragstellung feststehen, werden diese gemeinsam mit einem Onlineformular hier veröffentlicht. 

Information: Presseaussendung zum Heizkostenzuschuss

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