Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz im Bezirk Südoststeiermark

Die folgenden drei Links enthalten Dokumente mit Listen von Leistungserbringern, die Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz im Bezirk Südoststeiermark anbieten:

 mobile Dienste

 sozialpsychiatrische Einrichtungen

 stationäre und teilstationäre Einrichtungen

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Bezirk Südoststeiermark haben, können Sie den  Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz in der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark stellen:

Telefon: +43 (0)3152 2511-0

E-Mail: bhso@stmk.gv.at

Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr

Für weitere Informationen stehen in folgende Stellen zur Verfügung:

Informationen zum Thema Behindertenhilfe und zu weiteren Themen des Sozialressorts finden Sie auf dem  Sozialserver des Landes unter dem Menüpunkt  Informationsmaterial.

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