Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz im Bezirk Leibnitz

Die folgenden drei Links enthalten Dokumente mit Listen von Leistungserbringern, die Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz im Bezirk Leibnitz anbieten:

 mobile Dienste

 sozialpsychiatrische Einrichtungen

 stationäre und teilstationäre Einrichtungen

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Bezirk Leibnitz haben, können Sie den  Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz in der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz stellen:

Telefon: +43 (0)3452 82911-0

E-Mail: bhlb@stmk.gv.at

Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr

Für weitere Informationen stehen in folgende Stellen zur Verfügung:

Informationen zum Thema Behindertenhilfe und zu weiteren Themen des Sozialressorts finden Sie auf dem  Sozialserver des Landes unter dem Menüpunkt  Informationsmaterial.

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