Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

Die folgenden drei Links enthalten Dokumente mit Listen von Leistungserbringern, die Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag anbieten:

 mobile Dienste

 sozialpsychiatrische Einrichtungen

 stationäre und teilstationäre Einrichtungen

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag haben, können Sie den  Antrag auf Hilfeleistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz in der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag stellen:

Telefon: +43 (0)3862 8990

E-Mail: bhbm@stmk.gv.at

Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr

Für weitere Informationen stehen in folgende Stellen zur Verfügung:

Informationen zum Thema Behindertenhilfe und zu weiteren Themen des Sozialressorts finden Sie auf dem  Sozialserver des Landes unter dem Menüpunkt  Informationsmaterial.

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