PendlerInnenbeihilfe: 1,2 Millionen Euro für 2021

Steirische PendlerInnenbeihilfe wird gemeinsam mit AK fortgesetzt

Graz, 14. Jänner 2021

Gute Nachrichten für steirische Beschäftigte: Das Land Steiermark und die steirische Arbeiterkammer (AK) setzen auch 2021 ihre Kooperation bei der PendlerInnenbeihilfe fort. Ansuchen für 2020 können ab sofort abgegeben werden und werden noch bis Jahresende 2021 angenommen. „Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nur zu ihrer Arbeit kommen, wenn sie pendeln", unterstreichen Soziallandesrätin Doris Kampus und AK-Präsident Josef Pesserl die Bedeutung der PendlerInnenbeilhilfe.

Rund 1,2 Millionen Euro werden im nächsten Jahr den steirischen Pendlerinnen und Pendlern als Beihilfe zur Verfügung stehen. Zwei Drittel dieser Mittel kommen vom Land Steiermark. Den Rest steuert die AK bei, die auch die gesamte Administration abwickelt. In den letzten Jahren haben durchschnittlich jährlich rund 7.000 Steirerinnen und Steirer die PendlerInnenbeihilfe beantragt, davon über 70 Prozent Frauen. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag beläuft sich auf rund 126 Euro im Jahr, die maximale Förderung beträgt 389 Euro.

Kurzarbeit hat keine Auswirkung auf PendlerInnenbeihilfe

Die Corona-Krise hat die Lage am Arbeitsmarkt massiv verschärft. Rund 62.000 Personen befinden sich momentan in der Steiermark in Kurzarbeit. „Viele Menschen in der Steiermark sind von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Es ist mir ein großes Anliegen, diese Personen zu unterstützen, daher wird die Kurzarbeit auch keine Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag der PendlerInnenbeihilfe haben. Wir lassen in dieser fordernden Zeit niemanden im Regen stehen", betont Soziallandesrätin Doris Kampus.

„Ich möchte mich beim Arbeiterkammer-Präsidenten Josef Pesserl und seinem Team sowohl für die perfekte organisatorische Abwicklung als auch für die finanzielle Beteiligung bedanken", betont Kampus. Für den AK-Präsidenten ist die PendlerInnenbeihilfe des Landes Steiermark eine ganz wichtige Förderung: „Vor allem ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen - allen voran Teilzeitkräfte - profitieren von dieser Beihilfe." Die AK werde daher auch im kommenden Jahr einen Beitrag zur Beibehaltung dieser wichtigen Unterstützung für PendlerInnen leisten, freut sich Pesserl über einen entsprechenden Beschluss im Vorstand der steirischen Arbeiterkammer.

Formulare für Beihilfen-Ansuchen liegen in der Zentrale der Arbeiterkammer, in den AK-Außenstellen und in den Gemeindeämtern auf. Anspruch auf PendlerInnenbeihilfe haben all jene Personen, deren Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt. Die Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz muss mindestens 25 Kilometer betragen, das Gesamtjahresbruttoeinkommen darf 31.800 Euro nicht übersteigen. Auch Lehrlinge haben Anspruch auf die PendlerInnenbeihilfe, wenn sie im Internat untergebracht sind oder die Lehrlingsfreifahrt nicht in Anspruch nehmen können.

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