Kampus zu Sozialhilfegesetz-Neu: „Einen Giftzahn haben wir gezogen, viele weitere bleiben!“
Utl: FPÖ-Bundesministerin Hartinger-Klein gibt dem Druck von SPÖ SoziallandesrätInnen nach: Spenden an die Ärmsten unserer Gesellschaft bleiben möglich. Viele weitere Verschlechterungen für die Schwächsten bleiben jedoch.
Graz, 15. April 2019
Der Druck von Seiten der SPÖ und zahlreichen Hilfsorganisationen auf die schwarz-blaue Bundesregierung scheint Wirkung zu zeigen. FPÖ-Bundesministerin Hartinger-Klein rudert nun zurück und kündigt an, dass Spenden an die Ärmsten in unserem Land in Zukunft nun doch nicht von der Sozialhilfe abgezogen werden sollen.
„Nachdem die schwarz-blaue Bundesregierung tagelang alles abgestritten hat, gibt sie nun beim Abzug von Spenden von der Sozialhilfe dem Druck von SPÖ und zahlreichen Hilfsorganisationen nach und kündigt Nachbesserungen an", zeigt sich SPÖ-Soziallandesrätin Doris Kampus ein wenig erleichtert. „Etwas anzukündigen - darin ist die Regierung ja bekanntermaßen geübt - ist das eine, es tatsächlich umzusetzen aber etwas vollkommen anderes. Wir werden uns daher ganz genau ansehen, wie diese Nachbesserung tatsächlich im Gesetzesentwurf verankert wird. Und wir kämpfen weiter", bleibt Doris Kampus weiterhin kritisch.
„Es ist gut, dass diesem Gesetzesentwurf auf unseren Druck hin zumindest ein Giftzahn gezogen wurde. Das ändert aber nichts daran, dass es weiterhin zahlreiche Verschlechterungen für die Schwächsten unserer Gesellschaft beinhalten. So muss etwa der Heizkostenzuschuss und die Wohnunterstützung gerade bei jenen gestrichen werden, die sie am dringendsten brauchen", kritisiert Kampus.
„Ich hoffe, die Sozialministerin nimmt sich die zahlreiche Kritik der Expertinnen und Experten im heutigen Sozialausschuss zu Herzen und kommt unserer Forderung zur Einrichtung einer ExpertInnenkommission endlich nach. Scheinbar ist man selbst nicht in der Lage, ein vernünftiges und vor allem verfassungskonformes Gesetz zu entwerfen", bezieht sich Kampus auf die unsachlichen Schlechterstellungen und Beschränkungen von Leistungen für bestimmte Gruppen.