Land Steiermark baut Schuldnerberatung aus
Graz, 28. Juni 2018
Die Schuldnerberatung verstärkt ihr präventives Angebot im Rahmen des neuen Erwachsenenschutzgesetzes. Eingeführt wird nach einer Pilotphase das Betreuungsangebot „Betreutes Konto". Es richtet sich an Menschen, die leicht den Überblick über ihre Geldangelegenheiten verlieren. „Finanzielle Eigenständigkeit ist ein wichtiger Teil eines selbstbestimmten Lebens", betont Soziallandesrätin Doris Kampus. Mit Unterstützung sollen die Klientinnen und Klienten gut über ihr eigenes Geld verfügen können. Im Kernbereich steigt die Nachfrage nach Beratung kontinuierlich und die Zahl der gerichtlichen Schuldenregulierungen um mehr als 70 Prozent, berichtet der Chef der Schuldnerberatung, Christof Lösch.
Trotz ihrer Probleme sollen Menschen durch das neue Erwachsenenschutzgesetz möglichst lange und umfassend selbstbestimmt leben können. Dieses Ziel setzen nun das Land Steiermark und die Schuldnerberatung auch in finanzieller Hinsicht um. Eingerichtet werden so genannte „Betreute Konten". Mit ihrer Hilfe sollen Menschen, die vom Erwachsenenschutzgesetz erfasst werden oder aus anderen Gründen die Kontrolle über ihr Geld verlieren könnten, ihre Finanzen selbstständig im Griff behalten. „Das eigene Geld ist ein wichtiger Teil für ein selbstbestimmtes Leben", unterstreicht Soziallandesrätin Doris Kampus. Um diese neue Dienstleistung anbieten zu können, erhöht das Soziallressort selbst in budgetär schwierigen Zeiten die Förderung für die Schuldnerberatung ab 2019.
„Die Kontrolle über das Geld zu verlieren setzt oft eine teure Abwärtsspirale mit Job- und Wohnungsverlust in Gang", berichtet Christof Lösch, der Chef der Schuldnerberatung. Unterstützung durch Sozialarbeiter im Rahmen des „Betreuten Kontos" verhindert den finanziellen Absturz und sorgt für Stabilität. Konkret wird der regelmäßige Eingang am Konto geprüft, die Fixkosten werden danach kontrolliert überwiesen. Lösch: „Der Restbetrag bleibt auf einem zweiten Konto zur freien persönlichen Verfügung."
Das Angebot richtet sich an Menschen nach dem neuen Erwachsenenschutzgesetz oder an solche, die an leichter Form der Demenz erkrankt sind, sowie auch an Glückspieler in Therapie. Die Erfahrungen aus einem Pilotprojekt mit rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigen, dass die Hilfe auch einen erzieherischen Effekt, wie man mit Geld hat, zumal Online-Banking und Bankomatkarte mehr finanzielle Kompetenz erfordern.
„Die Schuldnerberatung ist eine zentrale Einrichtung im Land, um Menschen eine zweite Chance in ihrem Leben zu ermöglichen", betont Soziallandesrätin Doris Kampus. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen seit der Novelle zur Privatinsolvenz, die auch Geringverdienern und Hochverschuldeten die Möglichkeit zum Neustart eröffnet. Gegenüber den Vorjahren ist die Nachfrage nach Beratung um mehr als 25 Prozent gestiegen. Die Anzahl der eröffneten Privatkonkurse, in denen die Schuldnerberatungen die Klientinnen und Klienten kostenlos vertritt, hat um mehr als 70 Prozent zugenommen. Kampus: „Deshalb sichern wir die Schuldnerberatung finanziell ab und sorgen so dafür, dass Menschen selbstbestimmt leben können."