Land Steiermark richtet Kautionsfonds für Wenigverdiener ein
Kampus: 500 Euro „Starthilfe“ bei Wohnungswechsel!
Oft scheitert die Wohnungssuche schon an der verlangten Kaution in der Höhe von drei Monatsmieten. „Gerade Menschen mit geringem Einkommen können sich diese Zahlung einfach nicht leisten - deshalb hat das Land Steiermark nun mit dem Kautionsfonds eine Starthilfe eingerichtet, um diese Hürde zu beseitigen", erklärt Soziallandesrätin Doris Kampus. Auf ihre Initiative hin wurde heute in der Landesregierung beschlossen, in den nächsten drei Jahren dafür insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Die Abwicklung des Kautionsfonds erfolgt über die Gemeinden. „In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei Städte- und Gemeindebund bedanken, die als Partner mit an Bord sind", so Kampus. Auf ihr Ansuchen erhalten Gemeinden über die Sozialabteilung eine Förderung, mit der sie ihre Bewohner bei der Leistung der Kautionszahlung unterstützen können. Bis zu 500 Euro pro Mietwohnung macht dieser neue Zuschuss aus. „Bei der Höhe der Unterstützung haben wir uns an der Landeshauptstadt Graz orientiert, wo es bereits einen Kautionsfonds gibt", strebt Kampus eine einheitliche Lösung an.
Der Kautionsbeitrag ist innerhalb von drei Jahren an die jeweilige Gemeinde zurückzuzahlen. „Es ist sozusagen ein zinsenloses Darlehen, das in kleinen und daher leistbaren Monatsraten rückerstattet werden muss", beschreibt Kampus das Modell. Und kommt wieder anderen Wohnungssuchenden zugute: Denn das zurückfließende Geld wird erneut von den Gemeinden für die Unterstützung weiterer Kautionszahlungen zur Verfügung gestellt.
Als Einkommensgrenze für die Gewährung des Kautionsbeitrages gilt bei Ein-Personen-Haushalten ein Monatseinkommen von 1.128 Euro, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften 1.692 Euro. Pro Kind im Haushaltsverband werden weitere 338,40 Euro angerechnet.