„Sobotka-Liste erster Schritt in die richtige Richtung“
Landesrätin Kampus zu gemeinnütziger Beschäftigung von Asylwerbern
Graz, 28. Oktober 2016
Als „einen ersten Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet die Vorsitzende der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz, die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus, den von Innenminister Wolfgang Sobotka vorgelegten Leistungskatalog für gemeinnützige Hilfstätigkeiten von Asylwerbern. Doch müssten rasch weitere Schritte folgen, um den geplanten Start dieser Initiative mit Jahresbeginn 2017 zu ermöglichen.
Aus Sicht der steirischen Politikerin seien noch wesentliche Punkte offen, etwa die Einführung einer bundesweiten Unfall- und Haftpflichtversicherung für gemeinnützig tätige Asylwerber. „Der Bedarf dafür ist dringend gegeben - hier geht es vor allem auch um eine notwendige rechtliche Absicherung für die Gemeinden als Arbeitgeber. Eine Lösung für die Erweiterung von gemeinnützigen Beschäftigungsmöglichkeiten bei Trägerorganisationen sei ebenso noch ausstehend, moniert Kampus.
Und an einen weiteren zentralen Beschluss der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz erinnert deren Vorsitzende den Innenminister, nämlich an das zeitliche Ausmaß der gemeinnützigen Hilfstätigkeit und deren finanzieller Abgeltung. Es gebe einen einstimmigen Beschluss, wonach ein Modell umzusetzen sei, bei dem Asylwerberinnen und Asylwerber eine Entschädigung von fünf Euro in der Stunde erhalten können, und das bei einer Höchstgrenze von zehn Stunden Beschäftigung in der Woche - also mit einer Verdienstmöglichkeit von maximal 200 Euro im Monat.
„Ich gehe davon aus, dass wir in der vereinbarten Gesprächsrunde mit dem Innenminister und den Landesflüchtlingsreferenten im November dieses Jahres zu konkreten Ergebnissen kommt", so Kampus, „damit ein praktikables Modell zur gemeinnützigen Beschäftigung mit Jänner 2017 gestartet werden kann."