„Wohnunterstützung neu“ löst bisherige Wohnbeihilfe ab
Land bietet Überbrückungshilfen zur Abfederung von Härtefällen an
Die Begleitmaßnahmen zur neuen Wohnunterstützung, welche die bisherige Wohnbeihilfe ablöst, wurden heute von der zuständigen Soziallandesrätin Doris Kampus präsentiert. Einfacher, transparenter, gerechter – unter dieser Zielsetzung steht das neue Modell. Eine Reihe von Haushalten wird von der neuen Regelung profitieren. Doch wie bei jeder Systemumstellung kann es dazu kommen, dass einzelne Haushalte künftig weniger Mietzuschuss erhalten als im Vorjahr. Um aber Härtefälle zu vermeiden, wird ein Unterstützungstopf für die Betroffenen eingerichtet.
Besser gestellt sind ab nun etwa Paare, die nur eine Mindestpension erhalten: Sie waren bisher vom Bezug einer Wohnbeihilfe ausgeschlossen. Künftig werden sie rund 50 Euro monatlich erhalten. Ebenso verhält es sich etwa bei Familien mit einem Kind und einem Netto-Einkommen von 1.800 Euro. Aber weil nun etwa auch Unterhaltszahlungen zum Einkommen dazugezählt werden, kommt künftig für einige unter dem Strich weniger heraus. „Es ist mir aber persönlich ein Anliegen, dass Härtefälle vermieden werden, etwa bei Alleinverdienerinnen. Daher wird es eine Überbrückungshilfe – zusätzlich zur Wohnunterstützung – geben“, bekräftigt Kampus. Dieser Unterstützungstopf wird mit fünf Millionen Euro gespeist. Abgerundet wird das Maßnahmenpaket des Landes mit der Einführung eines Kautionsfonds ab nächstem Jahr sowie einer Erhöhung des Heizkostenzuschusses. Darüber hinaus wird ein begleitendes Monitoring eingerichtet, um im Bedarfsfall die Wohnunterstützung noch passgenauer evaluieren können.
Ob Studenten eine Wohnunterstützung erhalten, wird in erster Linie von der Einkommenssituation der Eltern abhängig gemacht. Wenn sie jedoch überwiegend berufstätig sind – also mehr als 10.000 Euro im Jahr verdienen – gilt für sie zur Berechnung der Wohnunterstützung das eigene Einkommen, wie bei allen anderen auch. „Was in Zukunft aber bestimmt nicht mehr möglich sein wird, ist, dass ein Student automatisch einen Anspruch auf Wohnbeihilfe hat, ganz egal, ob er aus bescheidenen familiären Verhältnissen stammt oder aus einem begüterten Elternhaus kommt“, bekräftigt Kampus.
Die Eckdaten zur neuen
Wohnunterstützung: Entscheidend für die Zuerkennung einer Unterstützung sind
nur das Einkommen und die Haushaltsgröße, nicht jedoch Größe oder Lage der
Wohnung. Für die Berechnung der Höhe der Unterstützung für einen
Ein-Personen-Haushalt werden zwei Einkommens-Grenzen festgelegt: Unterhalb von
628 Euro monatlich (das entspricht der Mindestsicherung ohne Wohnkostenanteil)
wird die Wohnunterstützung in voller Höhe ausbezahlt, über 1.128 Euro (das ist
die derzeitige Wert für Armutsgefährdung) gibt es diese Unterstützung nicht
mehr. Weitere Informationen dazu auf dem Sozialserver des Landes Steiermark
unter http://www.soziales.steiermark.at/