Land bessert bei Lehrlingsbeihilfe nach!
Erhöhung der Obergrenzen bei Familieneinkommen beschlossen
Wurde im Jahr 2008 seitens des Landes noch an 843 Lehrlinge die Lehrlingsbeihilfe ausbezahlt, so liegt diese Zahl mittlerweile bei 568 Lehrlingen im Jahr 2012. Das entspricht einem Rückgang von mehr als 30 Prozent! „Aufgrund dieser rückläufigen Tendenz haben wir uns dazu entschlossen, die Einkommensgrenzen für die Gewährung einer Lehrlingsbeihilfe von 22.400 Euro auf 24.800 Euro zu erhöhen. Auch wird die maximale Höhe der Lehrlingsentschädigung, die bisher 700 Euro nicht überschreiten durfte, auf 850 Euro angehoben", begründet Schrittwieser seine Initiative.
Die Lehrlingsbeihilfe des Landes ist sozial gestaffelt und beträgt auch weiterhin - je nach Familieneinkommen - von höchstens 700 Euro bis zu 70 Euro pro Jahr. Die durchschnittliche jährliche Bezugshöhe betrug zuletzt 363 Euro. „Mit der neuen Richtlinie werden in Zukunft wieder mehr Lehrlinge aus einkommensschwachen Familien einen Zuschuss zu ihrem Lebensunterhalt erhalten können", so Schrittwieser. Weitere Informationen zur Lehrlingsbeihilfe sowie der Förderungsantrag sind auf dem Sozialserver des Landes unter www.soziales.steiermark.at zu finden.
Rückfragehinweis: Abteilung 11 Soziales, 0316/877-7914 oder -3438