Landesregierung beschließt Heizkostenzuschuss
LH-Stv. Schrittwieser: „Hilfe für sozial Schwächere in unserem Land“
Graz, 6. Oktober 2011
Der Zuschuss für Ölbefeuerungsanlagen beträgt für die bevorstehende Heizsaison so wie im Vorjahr 120 Euro, für alle anderen Heizungsanlagen wird die Unterstützung von 90 auf 100 Euro angehoben.
„Ich stehe dafür ein, dass all jene, die unsere Hilfe brauchen, diese auch erhalten. Der Heizkostenzuschuss ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Menschen mit geringerem Einkommen in unserem Land. Im Vorjahr profitierten 12.654 Steirerinnen und Steirer von dieser Unterstützung", informiert Schrittwieser.
Antragsformulare liegen in den Gemeinden bzw. in den Bezirksämtern (Graz) auf. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1.10. 2011 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
Alleinstehende Personen: € 926,--
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.388,--
für AlleinerzieherInnen: € 926,--
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 143,--
Nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschieden Ehegatten und Kinder gelten nicht als Einkommen.
Die Förderaktion beginnt am 17. Oktober 2011 und dauert bis 16. Dezember 2011.
Link zur Informationsseite ´Heizkostenzuschuss 2011´auf dem Sozialserver