BMS-FAQs
Hier werden häufig gestellte Fragen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung von JuristInnen der Sozialabteilung beantwortet
Frage 1: Bekommen BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung eine ganz normale E-Card?
Antwort 1: Ja, BezieherInnen der BMS werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet (wenn sie es noch nicht sind) und erhalten eine ganz normale eigene E-Card.
Frage 2: Wo kann ich die BMS beantragen?
Antwort 2: Bei der Wohnsitzgemeinde, der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Sozialamt der Stadt Graz oder bei der Sozialabteilung der Landesregierung, die Adressen sind auf dieser Seite aufgelistet.
Frage 3: Ab wann kann ich die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beantragen?
Antwort 3: Sobald die Formulare in den Sozialämtern aufliegen (noch im Februar), allerdings tritt die Mindestsicherung erst mit März in Kraft.
Frage 4: Ist der Übergang von der Sozialhilfe zur BMS ohne Unterbrechung möglich?
Antwort 4: Ja, aber sie muss rechtzeitig beantragt werden.
Frage 5: Wird die Sozialhilfe automatisch zur Mindestsicherung?
Antwort 5: Nein, es bedarf eines Antrags. Ohne diesen endet die Auszahlung der Sozialhilfe (in den meisten Fällen) spätestens mit Ende März 2011.
Seite in Arbeit, danke für Ihr Verständnis!