Mindestsicherung wird noch heuer im Landtag beschlossen
Zwölfmalige Auszahlung für Erwachsene, für Minderjährige 14 Mal
10.Dezember 2010
In der letzten Landtagssitzung des heurigen Jahres soll das steirische Mindestsicherungsgesetz beschlossen werden, teilte heute (10. Dezember 2010) Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser gemeinsam mit den Klubobmännern Walter Kröpfl (SPÖ) und Christopher Drexler (ÖVP) in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit. Die Eckdaten der Mindestsicherung, welche die bisherige offene Sozialhilfe ablöst: Alleinstehende Erwachsene erhalten monatlich 752, 93 €, EhepartnerInnen bzw. LebensgefährtInnen 564,70 € jeweils zwölfmal pro Jahr, für minderjährige Kinder sind 14malig 143,06 € vorgesehen, ab dem fünften Kind erhöht sich der Betrag auf 173,17 €. In Kraft treten wird dieses Gesetz mit 1. März 2011.
„Die Mindestsicherung stellt kein bedingungsloses Grundeinkommen dar. Bevor sie zur Auszahlung gelangt, muss eigenes Vermögen und eigenes Einkommen herangezogen werden", betont Schrittwieser. Auch wird ein sozial gestaffelter Regress eingeführt - im Gegenzug wird auf die Einforderung von Unterhaltsklagen gegen nahe Verwandte verzichtet. Zusätzlich zur Mindestsicherung kann auch noch ein Zuschuss zu den Wohnkosten gewährt werden, jedoch mit einer Deckelung, die sich nach den durchschnittlichen Wohnkosten des jeweiligen Wohnbezirkes richtet. Außerdem sind MindestsicherungsbezieherInnen künftig krankenversichert. Österreichweit wird mit einer zusätzlichen Inanspruchnahme dieser Sozialleistung von 20 Prozent gerechnet, woraus sich für das Land Steiermark Mehrkosten von etwa 6,6 Mio. Euro ergeben würden. Allerdings würden diese Kosten nach Angaben des Sozialministeriums durch die Erhöhung der Notstandshilfe, die Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung und die verstärkte Betreuung durch das Arbeitsmarktservice kompensiert.
Für Schrittwieser stellt die Mindestsicherung ein „Trampolin in den Arbeitsmarkt" dar: „Arbeitsverweigerer haben künftig keine Chance; denn wer arbeitsfähig ist und eine angebotene Beschäftigung nicht annimmt, verliert bei der ersten Verweigerung die Hälfte der Mindestsicherung, im Wiederholungsfall sogar den gesamten Betrag." Kröpfl und Drexler zeigten sich einig darin, dass die Reformpartnerschaft funktioniert. „Ich bin froh, dass wir trotz anfänglich unterschiedlichen Standpunkten zu einer Einigung finden konnten", so SPÖ-Klubobmann Kröpfl. ÖVP-Klubobmann Christopher Drexler sprach von einem „wegweisenden Kompromiss in einer wichtigen Frage. „Unsere Reformpartnerschaft hat ihre erste große Bewährungsprobe bestanden. Nach langen, detaillierten Verhandlungen konnte bei der Mindestsicherung ein tragfähiger Kompromiss erzielt werden", erklärte Drexler.
Rückfragehinweis:
Büro LHStv. Siegfried Schrittwieser, Tel. 0316-8773401
ÖVP-Landtagsklub: Josefa Umundum Tel. 0676/8666 2683