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Urlaubsaktion für Seniorinnen und Senioren

Nicht alle Seniorinnen und Senioren können sich einen Urlaub leisten. Das Land Steiermark will aber auch diesen Menschen eine Abwechslung ermöglichen. Deshalb gibt es die Urlaubsaktion für Seniorinnen und Senioren. Die Urlaubsfahrten führen zu ausgewählten steirischen Gasthöfen. Unterkunft und Essen sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos.

Voraussetzungen

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen

  • mindestens 60 Jahre alt sein,
  • Österreichische Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in der Steiermark oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedsstaates und ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens 5 Jahren

Das Netto-Haushaltseinkommen von alleinstehenden Personen muss unter 1.589,41 Euro im Monat sein.

Das Netto-Haushaltseinkommen von Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften muss unter 2.385,80 Euro im Monat sein.

Antrag und Urlaubswochen

Wenn Sie an der Urlaubsaktion teilnehmen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag können Sie ab sofort bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen. Dort bekommen Sie natürlich auch Hilfe beim Ausfüllen des Antrags oder bei der Klärung von Fragen.

Die Zuteilung der freien Plätze erfolgt nach dem Datum der Antragstellung!

Die Urlaubswochen sind:

1. Turnus Dienstag, 19. Mai 2026 bis Dienstag, 26. Mai 2026
2. Turnus Dienstag, 02. Juni 2026 bis Dienstag, 09. Juni 2026
3. Turnus Dienstag, 16. Juni 2026 bis Dienstag, 23. Juni 2026
4. Turnus Dienstag, 30. Juni 2026 bis Dienstag, 07. Juli 2026
5. Turnus Dienstag, 15. September 2026 bis Dienstag, 22. September 2026
6. Turnus Dienstag, 29. September 2026 bis Dienstag, 06. Oktober 2026

Jede Urlaubswoche beginnt mit dem Mittagessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag.

Damit es beim Antrag möglichst geringe Wartezeiten gibt, bringen Sie bitte die notwendigen Unterlagen gleich mit. Formulare können Sie auch im Internet herunterladen. Sie bekommen die Formulare aber auch bei den Antragsstellen.

Folgende Unterlagen brauchen Sie für den Antrag für die Urlaubsaktion:

  • Ihr Meldezettel. Wenn Sie zu zweit fahren wollen, brauchen Sie auch den Meldezettel der Ehegattin oder des Ehegatten oder der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten.
  • Einkommensnachweise Zum Beispiel den  Pensionsabschnitt oder den Pensionsbescheid.
  • eventuell Bestätigung über Pflegegeld
  •  Antragsformular
  •   Formular für ärztliche Bestätigung
  •  Formular für die zu verständigenden Angehörigen
  •  den Richtlinien für die Urlaubsaktion für SeniorInnen

Wenn Sie Fragen haben, könne Sie auch anrufen oder eine E-Mail schicken.

Telefon: 0316/877-2750

Für eine E-Mail klicken Sie einfach hier: E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter.

 

Kontakt

  • Soziales
  • +43 (0)316 877-5458
  • +43 (0)316 877-3053
  • E-Mail
  • Hofgasse 12
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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