Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
Der Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung kann für beschäftigte Personen ohne Lehrabschlussprüfung (oder mit einem Lehrabschluss in einem anderen Tätigkeitsbereich), die die außerordentliche Lehrabschlussprüfung berufsbegleitend nachholen möchten beantragt werden. Details dazu können dem Förderungsantrag entnommen werden.
Antragsformular gültig für jene Kurse die ab 1. Juli 2018 begonnen werden