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Soziallandesrätin Doris Kampus pocht auf Gleichstellung mit der Pflege: Land will Regress auch in der Behindertenhilfe kappen

Graz, 18. Jänner 2018

Nachdem der Bund den Pflegeregress bei der Unterbringung in stationären Einrichtungen aufgehoben hat, zieht nun das Land Steiermark im Behindertenbereich nach. Auf Initiative von Soziallandesrätin Doris Kampus soll diese Ersatzpflicht für Wohnleistungen aus dem steirischen Behindertenhilfegesetz gestrichen werden. Ein Entwurf für die entsprechende Gesetzesänderung wurde in der heutigen Regierungssitzung beschlossen - nun ist der Landtag Steiermark am Zug.  

Die bisherige Gesetzeslage sieht derzeit noch eine Ersatzpflicht für Erben eines Menschen mit Behinderung vor, soweit der Nachlass hierzu ausreicht. „Es ist aber nicht einzusehen, dass der Behindertenbereich nicht der Pflege gleichgestellt ist -seit Jahresbeginn ist ja der Pflegeregress für stationäre Leistungen gefallen", argumentiert Kampus. Daher wird sie dem Landtag eine Gesetzesänderung zur Beschlussfassung vorlegen, wonach von den Erben die Kosten für einen Platz in einem Wohnheim in einer Behinderteneinrichtung nicht mehr zurückgefordert werden sollen.

Geplant ist, dass diese Gesetzes-Novelle rückwirkend mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten soll. Der voraussichtliche Einnahmenentfall ist überschaubar - er wird seitens der Sozialabteilung mit 175.000 Euro beziffert.

 

Rückfragehinweis: Sepp Reinprecht, 0664/85 00 187

 

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