FÖRDERCALL
Kautionsfonds
Menschen mit geringem Einkommen können sich oftmals die Kaution für Wohnungen nicht leisten - deshalb hat das Land Steiermark für den Zeitraum 2017, 2018 und 2019 einen Kautionsfonds als Starthilfe beim Wohnungswechsel eingerichtet.
Ziel ist es Menschen mit geringem Einkommen und wenig vorhandenem Vermögen beim Zugang zu mietbarem Wohnraum finanzielle Unterstützung bei Kautionszahlungen zu bieten.
Dazu stellt das Land Steiermark in den Jahren 2017, 2018 und 2019 mit Maßgabe der Einwohner-Innenanzahl und der Anzahl der NutzerInnen in den Gemeinden Förderungsbeiträge zur Verfügung.
Voraussetzung zur Einreichung eines Förderungsansuchens ist ein Gemeinderatsbeschluss der Richtlinie für die Vergabe der Kautionsunterstützungen und die erfolgte Abwicklung von Kautionsvergaben zum beantragten Förderungszeitraum. Die Kosten der von den Gemeinden je Unterstützungswerbenden vergebenen Mittel werden bis zu einer Höhe von Euro 500,-- mit der Betragshälfte in Form der Gesamtförderungssumme bezuschusst. Die so bereitgestellten Förderungsmittel verbleiben der Gemeinde zur zweckentsprechenden Verwendung.
Die Abfrage der teilnehmenden Gemeinden zum Jahr 2017 ist bis 31.12.2016 erfolgt. Der CALL zur Teilnahme am Kautionsfonds zum Jahr 2018 wird im 4. Quartal 2017 erfolgen.
Die teilnehmenden Gemeinden werden ersucht nach der Abwicklung der im Jahr 2017 anerlaufenen Kautionsbeiträge die Verrechnung mit dem Formular „A11 Förderansuchen Kautionsfonds 2017" vom 1. bis 31. Dezember 2017 per E-Mail an die Abteilung 11 durchzuführen.
Die detaillierten Förderrichtlinien sowie alle Unterlagen/Formulare für die Gemeinde:
A11 Förderungsansuchen Kautionsfonds 2017