
Wohnbeihilfe NEU
Die neu geregelte steirische Wohnbeihilfe berechnet sich aus Einkommen und Wohnungsgröße und tritt mit 1. Oktober 2006 in Kraft.

Die neu geregelte steirische Wohnbeihilfe berechnet sich aus Einkommen und Wohnungsgröße und tritt mit 1. Oktober 2006 in Kraft.