Lehrlingsbeihilfe

Die Lehrlingsbeihilfe ist ein Zuschuss zum Lebensunterhalt. Diesen Zuschuss können die Erziehungsberechtigten von Lehrlingen oder Jugendlichen ab 18 Jahren bekommen. Für folgende Personen ist die Lehrlingsbeihilfe möglich:

  • Lehrlinge,
  • Jugendliche in lehrähnlichen Ausbildungs- oder Dienstverhältnissen,
  • Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr, wenn sie einen eigenen Haushalt führen.

Einzelheiten finden Sie auf dem  Förderungsantrag.

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