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Landesregierung beschließt Förderungen im Sozialbereich

Zentrale Kernbereiche des Sozialressorts bleiben trotz Budgetkonsolidierung gesichert, mehr Mittel insbesondere im Schwerpunkt Gewaltschutz.

Graz (23. Jänner 2026).- Die steirische Landesregierung hat gestern (22. Jänner 2026) die bereits im November bekannt gegebenen  Förderentscheidungen im Sozialressort für 2026 beschlossen.

Ein besonderer Fokus lag dabei auf dem Ausbau bestehender Strukturen im Gewaltschutz. Die Steiermark verfügt über ein flächendeckendes und gut funktionierendes Netz an Schutz-, Beratungs- und Präventionseinrichtungen, das mit den beschlossenen Förderungen weiter abgesichert und gestärkt wird. Besonders hervorzuheben ist die fortgeführte Förderung aller regionalen Kinderschutzzentren sowie die Erhöhung der Förderung des Gewaltschutzzentrums von 427.000 auf 527.000 Euro, was ein klares Bekenntnis zu einer aktiven Rolle des Sozialressorts im Bereich des Gewaltschutzes unterstreicht. Auch bewährte Kooperationen sowie spezialisierte Angebote – von Schutzunterkünften über medizinische Versorgung bis hin zu interdisziplinären Präventionsprojekten – werden konsequent fortgeführt. Beispielhaft seien hier die Projekte wie „Gewaltpräventive Männer- und Burschenarbeit in der Steiermark“, „G.i.F. - Gewaltprävention im Familiensetting“ oder „Telemedizin in der klinisch-forensischen Untersuchung“ erwähnt. Insgesamt wird der Förderschwerpunkt Gewaltschutz um rund eine halbe Million Euro gestärkt.

Darüber hinaus sichern die gestrigen Beschlüsse Förderungen in sämtlichen sozialen Kernbereichen ab. Unterstützt werden unter anderem Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche, Maßnahmen der sozialen Stabilisierung sowie Einrichtungen, die tagtäglich konkrete Hilfe leisten. Bewusste Einschnitte gab es im Bereich von Integrationsprojekten für Asylwerber, also Personen, deren Aufenthaltsstatus noch gar nicht geklärt wurde. Hier wurden im Vergleich zum Jahr 2024 rund 2,4 Millionen Euro eingespart. Die Mittelverwendung folgt dabei klaren inhaltlichen Prioritäten und einer verantwortungsvollen Budgetführung.

Landeshauptmann-Stv. Manuela Khom betont: „Insbesondere aufgrund der jüngsten, schrecklichen Gewalttaten gegen Frauen setzen wir ein klares Zeichen: Gewaltschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns entschlossen stellen. Auch in Zeiten knapper Budgets hat der Gewaltschutz für diese Landesregierung eine hohe Priorität. Genau deshalb erhöhen wir mit diesen Beschlüssen die Förderungen und holen alle Expertinnen und Experten für regelmäßige Netzwerktreffen an einen Tisch. Mir ist wichtig, dass wir die bestehenden Angebote nicht nur besser fördern, sondern auch noch besser vernetzen. Denn wirksamer Gewaltschutz braucht nicht nur Mittel, sondern auch Zusammenarbeit und klare gemeinsame Verantwortung.“

Und Soziallandesrat Hannes Amesbauer erklärt: „Gerade in Zeiten erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit ist es wichtig, nicht mit kurzfristigen Ankündigungen zu reagieren, sondern mit verlässlicher Politik. Diese Beschlüsse zeigen, dass wir Schwerpunkte frühzeitig gesetzt und dort nachgeschärft haben, wo Schutz, Prävention und Unterstützung besonders gefordert sind. Insbesondere Projekte im Förderschwerpunkt Gewaltschutz wurden daher hoch priorisiert.“

Mit dem formellen Beschluss vom 22. Jänner 2026 werden die im Herbst getroffenen Förderentscheidungen umgesetzt und die soziale Infrastruktur der Steiermark mit klarer Prioritätensetzung somit abgesichert.

Rückfragehinweise:

  • Anna Spielhofer | Büro LH-Stv. Khom | Tel. +43 676 8666 4086 | E-Mail: anna.spielhofer@stmk.gv.at
  • Oliver Brunnhofer | Büro LR Amesbauer | Tel. +43 664 3225 815 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at

Graz, am 23. Jänner 2026

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Rene Kronsteiner unter Tel.: +43 (316) 877-2283, bzw. Mobil: +43 (664) 1236433  und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: rene.kronsteiner@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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