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Steiermark stockt Wohnunterstützung ein weiteres Mal um rund 10 Prozent auf

Bereits mit 1. August 2023 wurde die Unterstützung um 20 Prozent angehoben. Mit der aktuellen Erhöhung werden jährlich 30.000 steirische Haushalte beim Thema Wohnen noch besser unterstützt.

Die beiden Politikerinnen stehend nebeneinander
Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) und ÖVP-Klubobfrau Barbara Riener (l.): „Wir erhöhen ein weiteres Mal die Wohnunterstützung, damit Wohnen für die Menschen leistbar ist.“© KK

Graz (25. Jänner 2024).- Auf Antrag von Soziallandesrätin Doris Kampus hat die Landesregierung am Donnerstag (25.01.2024) eine weitere Erhöhung der Wohnunterstützung auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit der Erhöhung, die bereits im August 2023 erfolgt ist, ergibt sich somit ein Plus von fast 30 Prozent bei der Wohnunterstützung innerhalb der letzten sechs Monate. Unter Berücksichtigung von Einkommen und Zahl der Personen im Haushalt steigt damit die Wohnunterstützung – wie Beispielsfälle zeigen – um bis zu 48 Prozent.

Mit diesem Beschluss geht noch eine weitere sozialpolitische Maßnahme einher. Sowohl die Einkommensgrenze als auch die Höchstsätze der individuellen Wohnunterstützung werden in Zukunft Jahr für Jahr automatisch erhöht – in diesem Jahr um 9,7 Prozent. Damit bekommen mehr Menschen Wohnunterstützung – und die Höhe der Wohnunterstützung steigt ebenfalls. Der Höchstsatz der Wohnunterstützung beträgt daher 2024 statt 171,60 Euro nunmehr 188,25 Euro.

Für diese Maßnahmen sind im Sozialbudget des Landes rund drei Millionen Euro an Mehrkosten budgetiert. Nach dem Beschluss im Landtag und den entsprechenden Fristen tritt die neue Regelung mit 1. Mai 2024 in Kraft.

SPÖ-Soziallandesrätin Doris Kampus: „Leistbares Wohnen ist für immer mehr Steirerinnen und Steirer eine große Herausforderung. Deshalb erhöhen wir die Wohnunterstützung noch ein weiteres Mal und damit insgesamt um 30 Prozent innerhalb der letzten sechs Monate. Dank der neuen Einkommensgrenzen und ihrer automatischen Anpassung erhalten auch mehr Menschen Zugang zu dieser Sozialleistung. So zeigen wir in der Landesregierung unsere soziale Handschrift. Die Menschen in der Steiermark können sich sicher sein, dass wir in den Zeiten der Teuerung niemand zurücklassen.”

Klubobfrau STVP Barbara Riener: „Es ist unsere Aufgabe weiterhin alles zu unternehmen, damit keine Steirerin und kein Steirer zurückgelassen wird. Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse und muss weiter leistbar bleiben. Daher bin ich sehr froh, dass wir in der Steiermark die Wohnunterstützung noch einmal den Notwendigkeiten anpassen können.”

30 Prozent Plus bei Wohnunterstützung:
Im Jahresverlauf beziehen 30.000 steirische Haushalte mindestens in einem Monat Wohnunterstützung. Im Jänner 2024 bezogen 16.713 Haushalte Wohnunterstützung. 4.938 Haushalte bezogen den Höchstbetrag für einen 1-Personen-Haushalt (EUR 171,60). 7.528 Haushalte bezogen die maximale Beihilfe. Das sind mehr als 45,04 Prozent. 71,21 Prozent aller Bezieherinnen und Bezieher leben als 1-Personen-Haushalt. 63,36 Prozent sind Frauen. Mit 48,98 Prozent stellen die Über-60-Jährigen die relativ größte Altersgruppe dar.

Konkrete Beispiele zur neuerlich erhöhten Wohnunterstützung:
Für eine Mindestpensionistin oder einen Mindestpensionisten mit einem Einkommen von monatlich 1.229,24 Euro (inkl. Sonderzahlungen) steigt die monatliche Wohnunterstützung von 161,73 auf 177,42 Euro.

Eine Familie (zwei Erwachsene und ein Kind) bekommen bei einem Einkommen von 2.400 Euro in Zukunft im Monat 198,19 Euro statt bisher 180,67 Euro.

Für eine Alleinerziehende oder einen Alleinerziehenden mit zwei Kindern und 2.200 Euro Einkommen im Monat steigt die Wohnunterstützung im Monat von aktuell 175,33 auf 192,34 Euro.

Graz am 25. Jänner 2024

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Thomas Bauer unter Tel.: +43 (316) 877-5854, bzw. Mobil: +43 (676) 86665854  und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: thomas.bauer@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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