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Steiermark startet mit Sozialunterstützung ab 1. Juli

Graz (28. Juni 2021).- Ab 1. Juli wird die neue Sozialunterstützung die bisherige Mindestsicherung in der Steiermark ersetzen. Die neue Gesetzeslage und die neue Berechnung gelten für Anträge, die ab 1. Juli gestellt werden, und für bestehende Bescheide, bei denen die Befristung mit diesem Datum abläuft. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirkshauptmannschaften und im Magistrat der Stadt Graz wurden durch Schulungen auf die Systemumstellung intensiv vorbereitet. Ihnen steht auch ein Handbuch zu allen möglichen offenen Fragen zur Verfügung. In den vergangenen Monaten wurde zudem das EDV-System dem neuen Berechnungssystem angepasst.

„Wir haben in der Steiermark den engen Rahmen der Bundesvorgaben ausgeschöpft. Dennoch wird es trotz aller Bemühungen Bezieherinnen und Bezieher geben, die ab 1. Juli weniger Unterstützung bekommen. Die Umsetzung ist behördenintern sehr gut und intensiv vorbereitet worden. Da braucht sich niemand Sorgen zu machen, dass es Probleme geben könnte“, betont Soziallandesrätin Doris Kampus.

Landesrätin Juliane Bogner-Strauß: „Alleinerziehende und hier vor allem Frauen muss das neue Sozialunterstützungsgesetz zu Gute kommen.“

Jährlich fließen aus dem Landesbudget zirka 50 Millionen Euro in die soziale Basisabsicherung. Zuletzt bezogen rund 15.600 Personen Mindestsicherung. Durchschnittlich waren es 370 Euro im Monat. Der gesetzliche Höchstbetrag beträgt aktuell 949,46 Euro.

Graz, am 28. Juni 2021

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Denise Kallweit unter Tel.: +43 (316) 877-3273 und Fax: +43 (316) 877-803868  oder E-Mail: denise.kallweit@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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