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Das letzte soziale Netz wird neu geknüpft

Steirische Landesregierung einigt sich auf Sozialunterstützungsgesetz unter Bundesvorgaben

Für Soziallandesrätin Doris Kampus ist die Absicherung von Menschen in Notlagen ein besonderes Anliegen.© Land Steiermark/Drechsler; Nutzung bei Quellenangabe honorarfrei
Mit dem neuen Sozialunterstützungsgesetz ist für Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß ein weiterer gemeinsamer Schritt gelungen.© Land Steiermark/Streibl; Nutzung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (20. Jänner 2021).- Die Steiermark bekennt sich zu einem funktionstüchtigen, letzten sozialen Netz für Menschen in existentiellen Notlagen. Unter den Vorgaben des Bundes haben sich die Regierungspartner SPÖ und ÖVP auf ein Sozialunterstützungsgesetz (SUG) geeinigt, das Soziallandesrätin Doris Kampus diesen Donnerstag der Regierung vorlegt. Nach einer Auflage soll das Gesetz am 28. Jänner 2021 formal von der Regierung an den Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet werden.

Das Sozialunterstützungsgesetz wird das bisherige Mindestsicherungsgesetz ersetzen. Die Soziallandesrätin betont, „dass es das Ziel war, möglichst viel von der alten Regelung zu erhalten, Menschen in Notlagen abzusichern und sie vor allem auf dem Weg aus der Armut zu unterstützen.“

„Mit dem Sozialunterstützungsgesetz ist ein weiterer gemeinsamer Schritt gelungen. Unser Ziel war es, dass Leistungen all jenen zugutekommen, die diese auch benötigen“, ergänzt Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.

Neu ist die nunmehr flächendeckende und verpflichtende Sozialberatung für Unterstützungsbezieherinnen und Unterstützungsbezieher, die dabei helfen soll, möglichst viele Menschen rasch aus der Sozialunterstützung in einen Job zu bringen.

Insgesamt stehen im Landesbudget 2021 – wie im Vorjahr – für Sozialunterstützung rund 50 Millionen Euro zur Verfügung. Geplant ist, dass das neue Gesetz am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll.

Rückfragehinweis:
Peter Drechsler, Büro Landesrätin Doris Kampus, Tel.: 0664/2395155

Graz, am 20. Jänner 2021

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Denise Kallweit unter Tel.: +43 (316) 877-3273 und Fax: +43 (316) 877-803868  oder E-Mail: denise.kallweit@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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