Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Sozialserver
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Soziale Leistungen
    • Heizkostenzuschuss des Landes
    • Elternberatung
    • Kautionsfonds
    • Sozialunterstützung
    • Behindertenhilfe
    • Grundversorgung
    • Wohnunterstützung
    • Arbeit / Beschäftigung / Qualifizierung
    • Urlaubsaktionen des Landes
    • PendlerInnenbeihilfe
    • Pflege
    • Ruhegeld für Pflegeeltern
    • Aktionsplan für Menschen mit Behinderung
    • Förderungen
    • Europäischer Sozialfonds ESF
    • Kinder- und Jugendhilfe
    • Gewaltschutz
  • Service
    • Beihilfen und Sozialservice
    • Informationsmaterial
    • Anträge/ Formulare
    • Landesgesetze
    • Impressum
  • Soziale Betriebe
  • AMB
  1. Sie sind hier:
  2. Sozialserver
  • Soziale Leistungen
  • Grundversorgung
  • Service
  • Soziale Betriebe
  • AMB
  • Sozialunterstützung
  • Elternberatung
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

PendlerInnenbeihilfe: 1,2 Millionen Euro für 2020

Gerade Menschen mit geringem Einkommen sind das auf Auto angewiesen: Steirische PendlerInnenbeihilfe wird gemeinsam mit AK fortgesetzt

Graz, 18. November 2019

Soziallandesrätin Doris Kampus will GeringverdienerInnen nicht im Stich lassen: „Auch wenn der Ausbau des öffentlichen Verkehrs prioritär ist: Viele ArbeitnehmerInnen sind nach wie vor auf das Auto angewiesen.“© Land Steiermark

Rund 1,2 Millionen Euro werden den steirischen Pendlerinnen und Pendlern 2020 in Form von Beihilfen zur Verfügung gestellt. „Auch wenn an erster Stelle der Ausbau und die Attraktivierung des Rad- und öffentlichen Verkehrs stehen: Viele Menschen in der Steiermark, darunter auch zahlreiche GeringverdienerInnen, sind nach wie vor auf das Auto angewiesen, um zu ihrer Arbeit zu gelangen. Wir können sie nicht im Regen stehenlassen", betont Soziallandesrätin Doris Kampus. Allein in den vergangenen beiden Jahren wurde die PendlerInnenbeihilfe insgesamt 16.015 Mal beantragt, 66,2 Prozent davon von Frauen.

Es sind gute Neuigkeiten für all jene Steirerinnen und Steirer, die nach wie vor auf das Auto angewiesen sind, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen: Das Land Steiermark und die steirische Arbeiterkammer (AK) setzen auch 2020 ihre Kooperation bei der PendlerInnenbeihilfe fort. Rund 1,2 Millionen Euro werden den Pendlerinnen und Pendlern im kommenden Jahr in Form von Beihilfen zur Verfügung gestellt - zwei Drittel davon finanziert das Land Steiermark, den Rest steuert die Arbeiterkammer bei, die zudem auch weiterhin die gesamte Administration abwickeln wird. „In den vergangenen beiden Jahren wurde die PendlerInnenbeihilfe des Landes Steiermark und der AK Steiermark 16.015 Mal beantragt", schildert Soziallandesrätin Doris Kampus. 10.594 Anträge, also 66,2 Prozent davon, stammten von Frauen. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag belief sich auf rund 125 Euro im Jahr.

100.000 pendeln nach Graz

„Mehr als 100.000 Menschen pendeln tagtäglich alleine nach Graz ein, die große Mehrheit davon mit dem Auto. Natürlich wäre es klimatechnisch besser, würden diese Menschen auf Rad- und öffentlichen Verkehr umsteigen", sagt Kampus. Darum habe man z.B. erst kürzlich  den Ausbau des Radverkehrs in Graz und Umgebung beschlossen. „Doch noch befinden wir uns in einer Übergangsphase, noch sind viele Steirerinnen und Steirer auf das Auto angewiesen - oft gerade GeringverdienerInnen, die die Unterstützung brauchen, um zur Arbeit zu kommen. Wir dürfen sie nicht im Regen stehenlassen", appelliert Kampus. In dieselbe Kerbe schlägt auch Arbeiterkammer-Präsident Josef Pesserl: „Vor allem ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen - allen voran Teilzeitkräfte - profitieren von dieser Beihilfe."

Noch bis 31. Dezember kann man die PendlerInnenbeihilfe rückwirkend beantragen: Der Hauptwohnsitz muss sich hierfür in der Steiermark befinden, die Strecke zur Arbeit mindestens 25 Kilometer lang sein, das Jahreseinkommen darf - inklusive 13. und 14. Gehalt - nicht über 31.800 Euro betragen.

 

Kontakt

  • Soziales
  • +43 (0)316 877-5458
  • +43 (0)316 877-3053
  • E-Mail
  • Hofgasse 12
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie