Soziallandesrätin Doris Kampus: „Unsere nächste Maßnahme ist ein Gewaltschutzbeirat“
Dritter Gewaltschutzgipfel im Landhaus: Expertinnen und Experten äußern massive Kritik an neuer erweiterter Anzeigepflicht
Graz, 09. Oktober 2019


Für Soziallandesrätin Doris Kampus ist das sogenannte Gewaltschutzpaket, das ÖVP und FPÖ im Nationalrat beschlossen haben, „ein inhaltlicher Fehlschlag. Umso wichtiger ist es, dass wir in der Steiermark eigene Schwerpunkte setzen, in denen wir die Komplexität des Themas Gewalt berücksichtigen." Zu diesem Konsens gelangte Kampus mit rund 30 Expertinnen und Experten, die sich im Rahmen des dritten Gewaltschutzgipfels am 9. Oktober im Rittersaal des Landhauses zur Diskussion einfanden. Conclusio: Um dem Problemfeld künftig trotzdem ganzheitlich begegnen zu können, wird ein Gewaltschutzbeirat eingerichtet. Zuvor hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer massive Kritik, insbesondere an der erweiterten Anzeigepflicht, geäußert.
„Die Steiermark ist seit jeher Vorreiterin in Sachen Gewaltschutz. Umso mehr trifft uns das Gewaltschutzgesetz, das kürzlich von FPÖ und ÖVP auf Bundesebene beschlossen wurde", betont Soziallandesrätin Doris Kampus. „Auch ich bin natürlich für null Toleranz gegenüber Tätern und mehr Opferschutz, aber die Frage ist, wie man das in der Wirklichkeit erreicht. Die Beschlüsse der früheren ÖVP-FPÖ-Koalition enthalten leider viel Populismus." Um einen offenen Austausch zu initiieren und Möglichkeiten auszuloten, wie diesen kontraproduktiven Maßnahmen in der Steiermark entgegengewirkt werden könnte, lud Kampus am 9. Oktober zu einem weiteren, nunmehr dritten Gewaltschutzgipfel mit 30 Expertinnen und Experten.
Allgemeiner Konsens
Vor Ort war man sich einig: Das Gewaltschutzpaket schütze nicht und werde der Komplexität des Themas nicht gerecht. Insbesondere wiesen die Expertinnen und Experten auf die neue erweiterte Anzeigepflicht hin, die ihre therapeutische Arbeit massiv erschwert. Betroffene Frauen sollten vielmehr selbst entscheiden können, was nach einer sexuellen Gewalttat geschieht. Außerdem könne es die therapeutische Auseinandersetzung der Täter mit ihren Taten erheblich erschweren, wenn Therapeutinnen und Therapeuten in allen Fällen zur Anzeige gezwungen seien.
Gewaltschutzbeirat als Beratungsgremium
Als Vorreiterin auf dem Gebiet des Gewaltschutzes vertritt die Steiermark einen ganzheitlichen Blick auf das Problemfeld. Mit zwei Frauenhäusern, acht Kinderschutz- und einem Gewaltschutzzentrum mit sechs Außenstellen gibt es ein gutes Basisnetzwerk, künftig soll das Beratungs- und Betreuungsangebot noch weiter regionalisiert werden. „Rund 6,5 Millionen Euro gibt das Sozialressort für Maßnahmen für den Gewaltschutz aus. Dazu zählt auch die Prävention, die wir - vor allem angesichts der zahlreichen Fehlschläge auf Bundesebene - in der Steiermark verstärken wollen. Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie geschieht", so Kampus.
Um all diesen vielfältigen Ansprüchen gerecht zu werden, wird ein Gewaltschutzbeirat eingerichtet. Dieser Gewaltschutzbeirat soll die bisherigen Initiativen in Form der drei Gewaltschutzgipfel weiterführen, in Fachkreisen thematisch arbeiten und auch in die Regionen der Steiermark hinauswirken. „Der Beirat soll in regelmäßigen Abständen zusammentreten, um den fachlichen Austausch intensiv zu halten. Diese braucht es heute mehr denn je", begründet die Soziallandesrätin diesen Schritt. Abschließend bedankte sich Kampus bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die bisherigen Bemühungen, die viele wertvolle Anregungen und Vorschläge zur politischen Umsetzung gebracht haben.