Mindestsicherung: Externe Kontrollen in Bezirkshauptmannschaften laufen an
Graz, 24. September 2019
„Wir arbeiten mit großem Nachdruck daran, Probleme beim Vollzug der Mindestsicherung zu beseitigen. Dazu werden die Kontrollen in den Bezirkshauptmannschaften stark ausgeweitet", betont Soziallandesrätin Doris Kampus. Auf ihren Antrag hin wird die Landesregierung am Donnerstag die Vergabe externer Kontrollen im Umfang von knapp 65.000 Euro beschließen. Gegenstand der Prüfung sind die Leistungszuerkennung sowie die Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Damit können alle Bezirkshauptmannschaften noch in diesem Jahr geprüft werden. Da landesintern die notwendigen Ressourcen fehlen, um den Empfehlungen des Rechnungshofes umgehend zu entsprechen, wird auf externe Unterstützung zurückgegriffen. Ziel ist es allerdings, diese personellen Ressourcen intern mittelfristig aufzubauen. Verhandlungen darüber sind im Laufen.
Seit März 2019 arbeitet eine Fachkommission im Auftrag von Soziallandesrätin Doris an Verbesserungen im Vollzug der Mindestsicherung. Auch der Rechnungshof wies im Juni in einem Bericht auf Probleme im Vollzug hin. Unmittelbar nach der Veröffentlichung des kritischen Berichts wurde darauf aufbauend ein umfassendes Maßnahmenpaket präsentiert, das unter anderem mehr Kontrolle, mehr Personal, bessere Ausbildung und mehr IT-Unterstützung vorsieht.
Zur Verbesserung der Kontrolle im Vollzug der Mindestsicherung werden mehrere Maßnahmen zu einem Paket gebündelt: Die eigenen Kontrollen der Fachaufsicht durch die Abteilung 11 werden versechsfacht. „Alle Bezirksverwaltungsbehörden werden noch in diesem Jahr geprüft. Möglich waren bisher Prüfungen in zwei Behörden pro Jahr", erläutert die Soziallandesrätin.
Um diese Vor-Ort-Prüfungen in dem vom Rechnungshof vorgeschlagenen Umfang abwickeln zu können, wird auch externes Personal eingesetzt. Parallel dazu werden in der operativen Abwicklung der Mindestsicherung weitere Kontrollmechanismen und Aufsichtspflichten eingeführt.