Nach RH-Bericht zu Mindestsicherung: „Erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt“
Graz, 01. Juli 2019
Mit großem Nachdruck wird daran gearbeitet, Probleme beim Vollzug der Mindestsicherung zu beseitigen. Der Rechnungshof hat die Ergebnisse eigener Fachkontrollen der Sozialabteilung bestätigt, aber auch neue Aspekte mit Verbesserungspotenzial aufgezeigt. Dieser Bericht wird morgen, Dienstag, im Landtag debattiert. Schon Mitte März wurde durch die Landesregierung eine Fachkommission eingesetzt. Dieses Expertengremium hat in zahlreichen Treffen einen praxisorientierten Problemaufriss vorgenommen und bereits erste Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen. „Ein Teil dieser und weitere Maßnahmen sind schon umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung", unterstreicht Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) gemeinsam mit Personallandesrat Christopher Drexler (ÖVP).
„Die Einsetzung und Beauftragung einer Fachkommission zum besseren Vollzug der Mindestsicherung war richtig und sinnvoll", stellt Soziallandesrätin Doris Kampus fest. Denn auch der Rechnungshof hat in seinem Bericht auf die bereits bekannten Problemfelder hingewiesen und damit die eigenen Kontrollergebnisse der Sozialabteilung bestätigt. Das Hauptaugenmerk liegt nunmehr darauf, den Vollzug der Mindestsicherung, aber auch die Kontrolle zu verbessern. So bearbeitet die Fachkommission unter anderem die komplexen Verfahrensabläufe, die Schnittstellen zwischen Behörden und Organisationen, aber auch IT-Modifikationen und das Sanktionenregime.
Unmittelbar nach der Veröffentlichung des kritischen Berichts Anfang Juni haben Kampus und Drexler darauf aufbauend ein umfassendes Maßnahmenpaket angekündigt, das unter anderem mehr Kontrolle, mehr Ausbildung und mehr IT-Unterstützung vorsieht. Bereits nach wenigen Wochen können die Landesräte eine erste positive Zwischenbilanz vorlegen.
Die Fälle:
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In den betroffenen Behörden wurden im engen Austausch zwischen dem Rechnungshof, den Bezirksverwaltungsbehörden und der Sozialabteilung alle jene Mindestsicherungsfälle, die der Rechnungshof beanstandet hatte, eingehend geprüft und aufgearbeitet.
Kontrollmaßnahmen:
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Zur Verbesserung der Kontrolle im Vollzug der Mindestsicherung wurden mehrere Maßnahmen zu einem Paket gebündelt: Die eigenen Kontrollen der Fachaufsicht werden versechsfacht - alle Bezirksverwaltungsbehörden werden noch in diesem Jahr geprüft. Vorgesehen waren Prüfungen in zwei Behörden pro Jahr. Um diese Vor-Ort-Prüfungen abwickeln zu können, wird auch externes Personal eingesetzt. Der Zeitdruck ergibt sich aus dem Umstand, dass im kommenden Jahr auf die neue Sozialhilfe umgestellt werden muss und auch dafür die Analyseergebnisse eine wichtige Voraussetzung bilden. Parallel dazu werden in der operativen Abwicklung der Mindestsicherung weitere Kontrollmechanismen und Aufsichtspflichten eingeführt.
- Interne Kontrollsysteme (IKS) werden im Verantwortungsbereich der Landesamtsdirektion in den Bezirksverwaltungsbehörden auf- und ausgebaut. Dazu werden die Referatsleiterinnen und -leiter in den Sozialreferaten mit Hinblick auf IKS speziell geschult. Sie haben eine Schlüsselstellung in der Qualitätskontrolle.
Personalmaßnahmen:
- In Abstimmung zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden und der Personalabteilungen werden die Anforderungsprofile für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialabteilungen der Bezirksverwaltungsbehörden analysiert. Das betrifft ihre Zahl und Einstufung. Mit Hinblick auf das wesentlich komplexere neue Sozialhilfe-Gesetz steuert die Fachkommission ihre qualitative und quantitative Analyse für den Personalbereich bei.
- Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialreferate in den Bezirksverwaltungsbehörden wird, unabhängig von der Einstufung, ein Schulungsmodul der Landesverwaltungsakademie verpflichtend vorgeschrieben.
IT-Maßnahmen:
- Der Abteilung 1, zuständig für Organisation und Informationstechnik, wurde eine erste Auflistung notwendiger IT-Anpassungen übergeben, die zu einer Qualitätsverbesserung im Vollzug führen. Umfasst sind davon unter anderem Kontroll- und Pflichtfelder, so dass Verfahrensschritte nicht mehr ausgelassen werden können und auf diese Weise ein einheitlicher Vollzug der Mindestsicherung gewährleistet wird.
„Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich mit großem Tempo, aber auch hoher Qualität in den verschiedenen Gremien und Prozessen um Verbesserungen und Problemlösungen bemühen", betonen Kampus und Drexler abschließend. Beide sind sehr zuversichtlich, „dass es gelingen wird, die genannten Defizite zu beseitigen und die Qualität des Vollzugs der Mindestsicherung beziehungsweise der Sozialhilfe auf ein höheres Niveau zu heben. Dies ist im Interesse der Steuerzahlerinnen und -zahler, aber auch der Betroffenen sowie um das Personal im Landesdienst zu unterstützen."