Kampus: „Unser steirischer Weg wurde bestätigt“
Passables Zeugnis des Rechnungshofes für Flüchtlings-Grundversorgung
Graz, 06. Juni 2019
Kleine Quartiere, regional gut verteilt und in enger Abstimmung mit den Gemeinden - das war der steirische Weg im Umgang mit Tausenden Flüchtlingen, die in den Jahren 2015 und 2016 in die Steiermark gekommen sind. Nun stellt der Landesrechnungshof in einem umfassenden Bericht diesem Umgang insgesamt ein akzeptables Zeugnis aus. „Man kann immer besser werden. Aber gemessen daran, dass der Rechnungshof die Zeit der größten Herausforderungen geprüft hat, können wir mit dem Ergebnis zufrieden sein", stellt Soziallandesrätin Doris Kampus fest. Man werde den Empfehlungen des Rechnungshofes selbstverständlich nachkommen, in einigen Bereichen sei das bereits schon geschehen, so Kampus.
Mehr als 11.000 Menschen mussten am Höhepunkt der Flüchtlingswelle im Sommer 2016 in der Steiermark in Quartieren versorgt werden - zum Vergleich sind es aktuell 3.921 Asylwerberinnen und Asylwerber. Die Jahre 2015 bis 2017 stellten somit das Flüchtlingswesen des Landes, diverse Behörden und Hilfsorganisationen vor eine bis dahin unbekannte Herausforderung. „Wir haben den steirischen Weg gewählt, kleinere Quartiere, regional gut verteilt und in Abstimmung mit den Kommunen. Das hat sich als zielführend erwiesen", verweist Soziallandesrätin Doris Kampus auf den 155 Seiten umfassenden Bericht des Landesrechnungshofes zur Grundversorgung in der Steiermark. Insgesamt wird der Sozialabteilung des Landes Steiermark darin bei der Bewältigung der humanitären Herausforderung ein zufriedenstellendes Zeugnis ausgestellt.
So lobt der Rechnungshof den Leitfaden der Abteilung 11 zur Grundversorgung als „geeignete Grundlage eines einheitlichen Vollzuges", die regionale Verteilung der grundversorgten Personen, die Unterschreitung der Kostenhöchstsätze, den Anstieg der Kontrollen in Quartieren um 77 Prozent oder beispielsweise den Umstand, dass diese Kontrollen standardisiert ablaufen.
Aufgegriffen wurden bereits einige der Empfehlungen aus dem Bericht des Rechnungshofes - so zum Beispiel, dass Leistungseinstellungen gegenüber Asylwerberinnen und Asylwerbern grundsätzlich mit Bescheid und nicht per Amtsvermerk vorgenommen werden. Auch wird es in Zukunft einen Gesamtbericht in Bezug auf Grundversorgung durch die Abteilung 11 sowie die Prüfung der Anwesenheitslisten in Quartieren nicht nur des letzten Monats, sondern der letzten zwölf Monate geben.
Zu relativieren sind aus Sicht der Soziallandesrätin Anmerkungen des Rechnungshofes zum Personaleinsatz vor dem Hintergrund der an sich rückläufigen Fallzahlen: „Die personelle Ausstattung des Referates hat natürlich mit den gestiegenen Anforderungen, aber noch mehr mit organisatorischen Veränderungen zu tun. So wurde Personal für Integration und für Verrechnung in das Flüchtlingsreferat überführt und 2016 das Quartiermanagement geschaffen, um die Herausforderungen zu bewältigen."
Abschließend bedankt sich Kampus beim Rechnungshof für die faire und sachliche Prüfung sowie die konstruktiven Vorschläge, aber auch beim Regierungspartner, den Gemeinden und allen zivilgesellschaftlichen Kräften, die geholfen haben, diese große Herausforderung zu meistern. Dieser Dank der Landesrätin schließt auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialabteilung, insbesondere jene im Flüchtlingsreferat ein, „die gerade in den vergangenen Jahren oftmals unter großen Belastungen Tag für Tag ihr Bestes gegeben haben", so die Landesrätin abschließend.