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Kampus: „Angriffe gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes sind haltlos“

Land Steiermark setzt auf Qualität für die Supervision für Behinderten- sowie Kinder- und Jugendhilfe

Graz, 18. März 2019

„Diese Angriffe der Lebens- und Sozialberater gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes weise ich entschieden zurück. Sie arbeiten kompetent und halten sich an die Gesetze", zeigt sich Soziallandesrätin Doris Kampus über diesen „schlechten Stil" entsetzt. Anlass sind untergriffige Ausführungen der Vertreter der Sozial- und Lebensberater im Zusammenhang mit einem laufenden Gerichtsverfahren, in dem es um Supervision in der Behindertenhilfe geht. Der Berufsgruppenvertreter und Vizepräsident der Wirtschaftskammer Steiermark, Andreas Herz, hat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei einem Medientermin mehrmals vorgeworfen, „ahnungslos" zu sein. Kampus: „Jedem steht es frei, ein Gericht anzurufen. Niemand darf aber unwidersprochen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes beleidigen."

Kampus verweist in diesem Zusammenhang auf präzisierte Kriterien für Supervision in diesen besonders sensiblen Bereichen. „Die Arbeit in der Behindertenhilfe wie auch der Kinder- und Jugendhilfe ist besonders herausfordernd. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf bestmögliche Unterstützung", so Kampus. Supervisorinnen und Supervisoren brauchen eine akademische Grundausbildung - entweder in Erziehungswissenschaften, Sozialer Arbeit oder Psychologie. Hinzu kommen wahlweise ein abgeschlossener Masterlehrgang für Supervision, die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater oder eine abgeschlossene Psychotherapie-Ausbildung. Für sie alle gelten 8000 Stunden einschlägige Berufserfahrung als Pflicht.

Zum Gerichtsverfahren selbst stellte Kampus fest: „Die bisherigen Prozessergebnisse sind so, dass wir dem weiteren Gang des Verfahrens zuversichtlich entgegensehen."

 

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