Land und AK setzen steirische Pendlerbeihilfe fort
Rund 1,2 Millionen Euro für Beschäftigte, die aufs Auto angewiesen sind
Graz, 03. Jänner 2019
Zwei gute Nachrichten für steirische Beschäftigte, die aufs Auto angewiesen sind, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen: Das Land Steiermark und die steirische Arbeiterkammer (AK) setzen auch 2019 ihre Kooperation bei der Pendlerbeihilfe fort. Ansuchen für 2018 können ab sofort abgegeben werden und werden noch bis Jahresende 2019 angenommen. „Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nur zu ihrer Arbeit kommen, wenn sie pendeln", unterstreichen Soziallandesrätin Doris Kampus und AK-Präsident Josef Pesserl die Bedeutung der Pendlerbeilhilfe.
Rund 1,2 Millionen Euro werden im nächsten Jahr den steirischen Pendlerinnen und Pendlern als Beihilfe zur Verfügung stehen. Zwei Drittel dieser Mittel kommen vom Land Steiermark. Den Rest steuert die AK bei, die auch die gesamte Administration abwickelt. 2018 haben 9.000 Steirerinnen und Steirer diese Leistung in Anspruch genommen. Rund drei Viertel der Anträge stammen von Frauen. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag beläuft sich auf rund 124 Euro im Jahr, die maximale Förderung beträgt 389 Euro.
„Ich möchte mich in diesem Zusammenhang beim Arbeiterkammer-Präsidenten Josef Pesserl und seinem Team sowohl für die perfekte organisatorische Abwicklung als auch für die finanzielle Beteiligung bedanken", betont Kampus. Für den AK-Präsidenten ist die Pendlerbeihilfe des Landes Steiermark unverzichtbar: „Vor allem ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen - allen voran Teilzeitkräfte - profitieren von dieser Beihilfe." Die AK werde daher auch im kommenden Jahr einen Beitrag zur Beibehaltung dieser wichtigen Unterstützung für PendlerInnen leisten, freut sich Pesserl über einen entsprechenden Beschluss im Vorstand der steirischen Arbeiterkammer.
Formulare für Beihilfen-Ansuchen liegen in der Zentrale der Arbeiterkammer, in den AK-Außenstellen und in den Gemeindeämtern auf. Anspruch auf Pendlerbeihilfe haben all jene Personen, deren Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt. Die Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz muss mindestens 25 Kilometer betragen, das Gesamtjahresbruttoeinkommen darf 31.800 Euro nicht übersteigen. Auch Lehrlinge haben Anspruch auf die Pendlerbeihilfe, wenn sie im Internat untergebracht sind oder die Lehrlingsfreifahrt nicht in Anspruch nehmen können.
Rückfragehinweis:
Martin Link, 0664/94 75 301