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Heizkostenzuschuss noch bis 21. Dezember beantragen

Soziallandesrätin Doris Kampus: „Einmalunterstützung für die Heizsaison“

Graz, 17. Dezember 2018

Soziallandesrätin Mag.a Doris Kampus

Der Winter ist ins Land gezogen, die Heizungen laufen auf Hochtouren: Für viele Steirerinnen und Steirer sind die damit verbundenen, steigenden Heizkosten allerdings ein finanzielles Problem. „Leider gibt es viele Menschen, die mit ihrem Geld nur schwer über die Runden kommen. Deshalb gibt es auch in diesem Jahr den Heizkostenzuschuss als Unterstützung", betont Soziallandesrätin Doris Kampus. Allerdings tickt die Uhr: Der Zuschuss kann nur noch bis 21. Dezember in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Das Budget dafür beträgt rund 1,5 Millionen Euro.

Im heurigen Jahr kann man noch bis 21. Dezember in der eigenen Heimatgemeinde einen Antrag auf Gewährung des Heizkostenzuschusses stellen. Die Höhe des Zuschusses - unabhängig von der Art der Heizungsanlage - beträgt für die bevorstehende Heizsaison 120 Euro. „All jene, die auf Hilfe der öffentlichen Hand angewiesen sind, sollen diese auch erhalten. Der Heizkostenzuschuss, der ab sofort beantragt werden kann, ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Menschen mit geringerem Einkommen in unserem Bundesland", betont Kampus. Im Vorjahr erhielten mehr als 11.500 Haushalte diesen Zuschuss.

Antragsformulare liegen in den Gemeinden bzw. in den Bezirksämtern (Graz) auf. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1. September 2018 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark und keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben. Das Haushaltseinkommen ist mit folgenden Obergrenzen festgelegt:

Alleinstehende Personen:  € 1.238,--

Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften:  € 1.856,--
Erhöhungsbeitrag für jedes im Haushalt lebende Kind:  € 371,--

Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss gibt es am Sozialserver des Landes Steiermark unter www.soziales.steiermark.at

 

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